EU-Öko Verordnung - (k)ein starrer Rechtsrahmen?

Dass Bio drin ist, wo Bio draufsteht, regelt die EU-Öko-Verordnung. Sie setzt den Mindeststandard für Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle, den alle Bio-Lebensmittel erfüllen müssen, die innerhalb der EU erzeugt oder aus Drittländern eingeführt werden. Dieser Rechtsrahmen ist in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet worden, aber aus unserer Sicht noch längst nicht vollständig. Die behördliche Umsetzung ist vielfach uneinheitlich und z. T. nicht praktikabel.

 

Die Forderungen des BÖLW:

1. Positivlisten für Düngung, Pflanzenschutz, Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, Reinigungsmittel sowie für Zusatzund Hilfsstoffe in der Verarbeitung zügig zu überarbeiten.


2. Alle befristeten Regelungen, insbesondere zur Fütterung von Geflügel und Schweinen und zu befristet zugelassenen Verarbeitungsstoffen, zügig zu überarbeiten und anzupassen.


3. Regelungen, die dringend ergänzt oder angepasst werden müssen, zu überarbeiten, wie z.B. die Regelungen zur Geflügelhaltung (Junggeflügelaufzucht, Volierenhaltung) oder die Festlegung von Kriterien für nachhaltige Fischerei.


4. Kellereirichtlinien und Regelungen für die Außer-Haus-Verpflegung zu erarbeiten.


5. Umsetzung der Verordnung weiter zu harmonisieren – möglichst auf EU-Ebene.


6. Sämtliche national getroffenen Regelungen transparent
und fortlaufend zu dokumentieren.